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Adrenalin auf Asphalt.
Die Dolomiten warten!

KuW Anführungszeichen weiss.

Teilnahme - &
Durchführungsbedingungen

KuW Anführungszeichen schwarz.

2. Voraussetzungen der Teilnahme, Durchführungsbedingungen

2.1. Voraussetzung der Teilnahme an bestimmten Bestandteilen der Reise können weitere Bedingungen oder Regeln (bspw. Hausordnungen,
Benutzungsordnungen, Teilnahmevoraussetzungen) sein. Diese gelten vorrangig vor diesen Bedingungen für die enthaltenen Regelungsgegenstände.
Sofern die Teilnahme nach dem Reisevertrag von Qualifikationen abhängt oder nur bestimmten Teilnehmerkreisen angeboten wird, sind diese
Voraussetzungen der AUDI AG auf Anforderung durch Vorlage geeigneter Nachweise glaubhaft zu machen.

2.2. Teilnehmende, die als fahrende Personen angemeldet sind, müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen
von Personenkraftwagen sein. Die fahrenden Personen haben der AUDI AG zu Veranstaltungsbeginn Einsicht in ihre Fahrerlaubnis zu gewähren. Sollte
den fahrenden Personen die Fahrerlaubnis vor Durchführung der Veranstaltung entzogen worden sein, verpflichtet sich die reisende Person, dies der
AUDI AG unverzüglich mitzuteilen.

2.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen beträgt 18 Jahre. Für bestimmte Kurse oder Fahrzeuge kann ein davon
abweichendes Mindestalter festgelegt sein. Beinhaltet die ADE auch Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen die Teilnehmenden zum Zeitpunkt der
Veranstaltung mindestens 23 Jahre alt sein oder von einer mindestens 23-jährigen Person während der gesamten Fahrt begleitet werden.

2.4. Für die ADE werden die Fahrzeuge von der AUDI AG gestellt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nur bei ausdrücklicher Zusage. Mit der
Bestätigung eines gewünschten Fahrzeugtyps stellt die AUDI AG nur die Berücksichtigung des Wunsches in Aussicht, die Zuteilung erfolgt insbesondere
unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit. Die AUDI AG ist jederzeit berechtigt, den Teilnehmenden ein gleichwertiges Fahrzeug zur
Verfügung zu stellen. Die Fahrzeuge werden, wenn nicht anders angegeben, bei den Veranstaltungen jeweils mit 2 Personen besetzt.

2.5. Während der Fahrten sind die Teilnehmenden verpflichtet, ständig Sicherheitsgurte und auf Anweisung des Instruktorenteams Helme zu tragen.
Die Helme stellt die AUDI AG in diesen Fällen zur Verfügung.

2.6. Der Teilnehmenden haben sich während der ADE diszipliniert zu verhalten. Den Anweisungen des Instruktorenteams ist unbedingt Folge zu leisten.

2.7. Für die Teilnehmenden einer ADE gilt während der Fahrzeiten absolutes Alkohol-(0,0 Promille) und Drogenverbot, sowie das Verbot von Medikamenten
oder sonstiger Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Die Teilnehmenden haben die Einhaltung dieser Vorgaben
sicherzustellen. Leiden Teilnehmende unter gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen, die im konkreten Fall die Sicherheit der Veranstaltung
für sich oder andere beeinträchtigen können, sind sie nicht teilnahmeberechtigt.

2.8. Findet eine ADE auf öffentlichen Verkehrswegen statt, sind die Teilnehmenden verpflichtet, alle Verkehrsregeln, insbesondere die Geschwindigkeitsbeschränkungen,
einzuhalten. Bußgelder und Geldstrafen trägt allein die teilnehmende Person.

2.9. In folgenden Fällen behält sich die AUDI AG vor, Teilnehmende von der ADE auszuschließen, wenn dies im konkreten Fall angemessen erscheint:
-
Nichterfüllung der Bedingungen nach Ziffern II 2.2, 2.3, 2.5. bis Ziffer II 2.8. dieser AGB-Teil A;
-
Gefährdung von sich selbst oder Dritten in sonstiger Weise.
Der Reisepreis bleibt davon unberührt. Die AUDI AG wird sich aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der
Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Etwaigen Mehrkosten trägt die ausgeschlossene
teilnehmende Person selbst.

5. Rücktritt der reisenden Person vor Reisebeginn, Stornierung

5.1. Die reisende Person kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit durch Erklärung gegenüber der Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co.KG vom Vertrag zurücktreten (Stornierung).

5.2. Die Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co.KG empfiehlt, Stornierungen schriftlich per Post oder E-Mail oder Telefax an die in der Online-Anmeldung oder in der Veranstaltungsbeschreibung
genannten Kontaktdaten zur übermitteln. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt sich nach dem Zugang bei der Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co.KG.

5.3. Tritt die reisende Person vor Reisebeginn zurück, oder tritt sie die Reise nicht an, so werden ihr statt des Reisepreises folgende Stornogebühren berechnet:

bei Veranstaltungen mit Hotelübernachtungen
bis zum 91. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10% des Teilnahmepreises, maximal
jedoch EUR 150,00 pro teilnehmende Person
ab dem 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25% des Teilnahmepreises
ab dem 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmepreises
ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Teilnahmepreises
ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder 100% des Teilnahmepreises
bei Nichtantritt der Veranstaltung

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