
Mit der neuen E-Auto-Förderung 2026 unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen gezielt beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen können beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs von attraktiven Zuschüssen profitieren.
Die Förderung gilt für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026 und kann rückwirkend beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).
Gefördert werden Neuwagen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit:
Zusätzliche Voraussetzungen für PHEV & REEV:
Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags.
Ja. Kauf und Leasing werden gleichwertig gefördert.
Voraussetzungen:
Antragstellung & Ablauf:
Die Antragstellung ist bis zu 12 Monate nach Zulassung möglich.
Unabhängig von der staatlichen Kaufprämie profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von umfangreichen steuerlichen Vorteilen.
Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für bis zu 10 Jahre, maximal jedoch bis 31.12.2035, vollständig von der Kfz-Steuer befreit.
Für rein elektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt: nur 0,25 % monatliche Versteuerung des Bruttolistenpreisesauch bei privater Nutzung
Unternehmen profitieren zusätzlich von: beschleunigten Abschreibungsmodellen, geringeren Betriebskosten und steuerlich optimierten Dienstwagenregelungen
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Der VW ID.4 überzeugt als vielseitiger E-SUV mit viel Platz und Alltagstauglichkeit.
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