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E-Auto-Förderung 2026:
Bis zu 6.000 € staatlicher Zuschuss

KuW Anführungszeichen schwarz.

Mit der neuen E-Auto-Förderung 2026 unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen gezielt beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen können beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs von attraktiven Zuschüssen profitieren.

Die Förderung gilt für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026 und kann rückwirkend beantragt werden.

Das Wichtigste zur Förderung
auf einen Blick

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  • Maximale Förderung: bis zu 6.000 €
  • Förderfähige Fahrzeuge: Elektro (BEV), Plug-in-Hybrid (PHEV), Range-Extender
  • Kauf & Leasing: beides förderfähig
  • Einkommensgrenze: bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €
  • Antragstellung: voraussichtlichab Mai 2026, online
  • Rückwirkende Förderung: bis 12 Monate nach Zulassung
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate

Wer kann die
E-Auto-Förderung beantragen?

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Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • 80.000 € ohne Kinder
  • 85.000 € mit einem Kind
  • 90.000 € mit zwei oder mehr Kindern

Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).

Welche Fahrzeuge
werden gefördert?

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Gefördert werden Neuwagen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit:

  • reinem batterieelektrischem Antrieb (BEV)
  • Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
  • Elektroantrieb mit Range-Extender (REEV)

Zusätzliche Voraussetzungen für PHEV & REEV:

  • maximal 60 g CO₂/km oder
  • mindestens 80 km elektrische Reichweite

Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags.

Förderhöhe 2026
alle Beträge im Überblick

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Gilt die Förderung
auch für Leasing?

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Ja. Kauf und Leasing werden gleichwertig gefördert.

Voraussetzungen:

  • Zulassung auf den Leasingnehmer
  • Mindesthaltedauer von 36 Monaten
  • Antragstellung durch den Leasingnehmer

Antragstellung & Ablauf:

  • Neufahrzeug auswählen
  • Erstzulassung ab 01.01.2026
  • Online-Antrag (voraussichtlich ab Mai 2026)
  • Einmaliger Antrag nach Zulassung
  • Auszahlung direkt an den Antragsteller

Die Antragstellung ist bis zu 12 Monate nach Zulassung möglich.

Steuerliche Vorteile
von Elektrofahrzeugen

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Unabhängig von der staatlichen Kaufprämie profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von umfangreichen steuerlichen Vorteilen.

Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für bis zu 10 Jahre, maximal jedoch bis 31.12.2035, vollständig von der Kfz-Steuer befreit.

0,25-%-Regelung für Dienstwagen

Für rein elektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt: nur 0,25 % monatliche Versteuerung des Bruttolistenpreisesauch bei privater Nutzung

Attraktive Abschreibung für Unternehmen

Unternehmen profitieren zusätzlich von: beschleunigten Abschreibungsmodellen, geringeren Betriebskosten und steuerlich optimierten Dienstwagenregelungen

Unsere beliebtesten
E-Autos

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Kuhn und Witte bietet in seinem Markenportfolio eine große Auswahl an modernen Elektrofahrzeugen. Hier zeigen wir Ihnen eine Auswahl unserer beliebtesten E-Modelle – und geben einen Einblick in die Elektromobilität bei Kuhn und Witte.

Der XPeng P7 steht für innovative Elektromobilität mit futuristischem Design und hoher Reichweite.

Der Cupra Born verbindet sportlichen Charakter mit effizientem Elektroantrieb.

Der VW ID.4 überzeugt als vielseitiger E-SUV mit viel Platz und Alltagstauglichkeit.

 

Die Angebote können nicht angezeigt werden.

Häufige Fragen zur
E-Auto-Förderung 2026 (FAQ)

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Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026.

Ja, bis zu 12 Monate nach Zulassung.

Ja, unter denselben Bedingungen wie beim Kauf.

Mindestens 36 Monate.

Privatpersonen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen.

Zwei aktuelle Steuerbescheide, Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein.

Ja, sofern die CO₂- oder Reichweitenvorgaben erfüllt werden.

Nein, die Förderfähigkeit richtet sich nach technischen Daten.

Entscheidend ist das Zulassungsdatum.

Ja, auf 3 Milliarden Euro bzw. ca. 800.000 Fahrzeuge.

Aktuelle E-Fahrzeuge
für Privatkunden

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Wir stehen Ihnen zur Seite: Ihre persönliche E-Mobilität Beratung.

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Haben Sie noch Fragen? Unsere spezialisierten Ansprechpartner für E-Mobilität sind für Sie da.
Wir nehmen uns Zeit für eine umfassende E-Mobilität Beratung und klären alle Ihre Anliegen.

Nicole Gwenner
Nicole Gwenner
E-Mobilitätsberaterin
Tel.: 04183 / 933-893